Studiumvisum läuft ab/ was kann ich machen ?
vom 20.9.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Ich lebe seit September 1992 in Deutschland. Meine Eltern leben und arbeiten seit über 30 Jahren in Deutschland. Fakten: -1980 bis 1983 Hauptschule in Deutschland -1983 bis 1992 zwecks Schulbildung / Studium in der Türkei -Seit 1992 in Deutschland (Aufenthaltbewilligung) -1997 bis 2000 studentische Hilfskraft an der Universität (Rentenversicherungsbeiträge) -2000 bis 2001 Hilfskraft bei Mc Donalds (Beschäftigung nach 9 Nr. 9 ArGV 90 Tage im Jahr) -2002 bis 2005 freiwillige Journalistin und Übersetzerin tätig (Beschäftigung nach 9 Nr. 9 ArGV 90 Tage im Jahr) -seit 2005 kein Arbeit -Aufenthaltstitel auf dem Pass “Aufenthaltsbewilligung“ Im Jahre 1998 wollte ich nach Assoziationsabkommen (ARB/80) eine Arbeitserlaubnis beantragen.