Hallo, ich habe vor 3 Wochen mein Fahrzeug in die Schweiz verkauft, vorab es war ein dezent getuntes Fahrzeug, im Inserat war das Fahrzeug genauestens Beschrieben und ich habe dem Käufer übermäßig viele Bilder gesendet. Der Ablauf war folgender maßen: - nach Abklärung und Abmachung mit dem Käufer habe ich mit einem guten Freund und seiner Freundin das Fahrzeug in die Schweiz überführt, wir fuhren 600km mit zwei Fahrzeugen zum Käufer - vorab haben wir über das Fahrzeug gesprochen, ich habe ihn Mängel gesagt, unter anderem das Fahrwerk ist hart weil er extrem tief war (6cm Bodenfreiheit) das sei aber änderbar durch höher schrauben und das die Reifen nur noch 2-3 mm haben, aber bitte zu wechseln seien, der Käufer war einverstanden, - bei Ankunft beim Käufer, stellt ich fest dass er auch seinen zuständigen Werkstatt Inhaber "Garagisten" eingeladen habe das Fahrzeug mit genauestens zu untersuchen. - Der Käufer und deren Garagist schauten sich das Fahrzeug an - Verkäufer und der beauftragte Garagist machten eine Probefahrt um Funktion und Fahrtüchtigkeit zu prüfen - nach Rückkehr fragte der Käufer den Garagisten ob alles ok sei und der Wagen ohne Probleme läuft, der Garagist bestätigte das er echt super ist, aber das Fahrwerk zu tief für die Straßen der schweiz ist (er wolle das sowieso hochschrauben) und das die Reifen schlecht sind und sofort gemacht werden müssten (es hatte geregnet) - beide befanden das Auto für super und wir machten den Vertrag fix, also rauf in die Wohnung, Zahlung, Unterschrift und wir fuhren wieder. nach 3-5 Tagen meldete sich der Käufer, das der Verkauf Betrug sei der Wagen nicht fahrbar ist und er zum Anwalt geht und anzeige erstatte. ... Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.