SGB
vom 15.10.2005
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Angeblich soll es Einträge in meiner Personalakte geben, die ich nicht kenne. ... Es wurde auch behauptet, ich wäre ständig früher nach Hause gegangen, obwohl ich mir seit 2 Monaten aus Sicherheitsgründen meine Anwesenheit und tägliche Arbeitszeit schriftlich bestätigen habe lassen. ... Allerdings werde ich den genauen Sachverhalt bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld angeben, die eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber für mich unerträglich machen.