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216 Ergebnisse für anspruch bürgschaft stehen

Vererbarkeit einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung
vom 19.1.2007 30 € Historischer Preis
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Mein Mann hat zu Lebzeiten mit seinem Freund zusammen eine gemeinsame Firma geführt. Diese Firma hat Schulden bei einem Dritten (einer Privatperson) aufgenommen. Dafür mußte sowohl mein Mann als auch sein Freund gegenüber diesem Dritten eine Vereinbarung unterzeichnen, in der steht, daß im Insolvenzfall sowohl mein Mann als auch sein Freund gesamtschuldnerisch für die Schulden persönlich haften.
Firmen- und Privatinsolvenz
vom 1.6.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin seit 3 Jahren selbstständig (Einzelunternehmen) mit einem Handelsunternehmen und es läuft seit Sommer 08 nicht mehr gut. Ich habe jetzt Angst, daß wenn ich Insolvenz anmelden müsste, daß ich meinen Ehemann mit in die Insolvenz ziehen würde. Ich möchte nun wissen, ob mein Ehemann (wir sind seit 12 Jahren verheiratet und haben keinerlei Vereinbarungen getroffen) ebenfalls Privatinsolvenz beantragen müsste und ob die Pfändungsgrenze für beide Partner gilt.
Möglichkeit der Einbehaltung der Mietkaution?
vom 16.11.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Leistet der Mieter Schadensersatz, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten. 4. a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. ... Diese Rechte stehen dem Vermieter auch zu, wenn das Verhalten des Mieters ergibt, daß von seiner Seite eine endgültige Erfüllungsverweigerung vorliegt. 8.
Mieter ad hoc ins Pflegeheim, will/kann Miete f. Restlaufzeit nicht zahlen.
vom 7.11.2017 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Abend liebe Advocati diaboli....., folgendes nervt/ärgert mich: Ich bin Eigentümer einer 70qm ETW in Essen, langjährige, immer korrekt zahlende, aber nervende Mieterin (88 Jahre) zog VORGESTERN ohne Vorankündigung in ein Seniorenpflegeheim um die Ecke, die Tochter (Frisörladen Betreiber selbst., gut laufend, vor Ort) rief an, und sagte, die Mutter hätte kurzfristig einen Heimplatz bekommen. Damit wäre der Mietvertrag auch sofort!!! hinfällig (Rechtsempfinden einer Frisöse?).
nur bis 04.07.05: Mängel und Sicherheiten
vom 2.7.2005 30 € Historischer Preis
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Da die Bürgschaft seitens des AN nicht mit Fälligkeit der 8. Rate übergeben werden konnte, wurde vereinbart, daß wir (AG) von allen Teilzahlungen 5 % der Rechnungssumme in bar einbehalten, bis die Bürgschaft übergeben wird. ... Wie sind eigentlich die Modalitäten für die Übergabe einer Bürgschaft geregelt: erst Übergabe der Bürgschaftsurkunde durch den AN an den AG und dann Bezahlung durch den AG oder umgekehrt?
Gesetzlicher Forderungsübergang nach §1143 BGB bzw. §774
vom 26.11.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, beide genannten Paragraphen sagen aus, das wenn Hauptschuldner und Bürge bzw. Sicherungsgeber zwei verschiedene Personen sind, der Forderungsübergang auf den Sicherungsgeber übergeht, sobald die Gläubigerin, also die Bank durch den Sicherungsgeber befriedigt wurde. Wie passiert dies?
Information des Bürgen durch Gläugiber
vom 18.3.2011 50 € Historischer Preis
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Ein grundsätzliche Frage zu einem konkreten Fall: Anlass: In einen Gewerbeobjekt habe ich mich für einen bestimmten Zeitraum meinem Vermieter gegenüber für meinen Nachmieter verbürgt. Nach 14 Monaten hat der Nachmieter die Zahlungen eingestellt - Januar 2010. Der Vermieter ist erst nach weiteren 14 Monaten (März 2011) auf mich zugekommen (im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Nachmieters) und fordert die Mietzahlungen (30.000€).
Schadensersatz wegen Bauverzug
vom 27.7.2018 40 € Historischer Preis
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Guten Abend, mein Fall schildert sich wie folgt: Wir kauften im Dezember 2016 eine Wohnung, die laut Notarvertrag am 30.6.2018 spätestens fertig sein sollte. Aus verschiedenen Gründen verzögert sich der Bau um fast vier Monate. Die Begründung der Baufirma lautet: Wir weisen auch unter Berücksichtigung im Kaufvertrag K.
Erben nach Nießbrauch
vom 27.1.2008 80 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter ist 1972 verstorben. Laut eines Ehe- und Erbvertrages meiner Eltern haben beide Gütertrennung vereinbart. Ebenso, dass der "Erstversterbende von uns vermacht dem überlebenden Ehegatten den lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauch an seinem gesamten Nachlaß."
Tragen zukünftiger Kreditraten trotz Ausscheiden aus Gbr
vom 15.6.2009 23 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Stefan Musiol / Lütjensee b. Hamburg
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt, ich habe eine Frage bezüglich des Ausscheidens aus einer GbR (Grundstücksgemeinschaft) und die Verpflichtungen sich ggf. an künftigen Kosten der GbR zu beteiligen. Seit 2003 war ich Mitglied in einer Grundstücksgemeinschaft (GbR) und bin mit fristgerechter Kündigung zum 01.01.2009 ausgeschieden. Derzeit hat die GbR zur Finanzierung der Immobilie noch zwei Kredite mit einer Gesamthöhe von ca. 350.000 € zu begleichen.
Haftungsbegrenzung bei GbR
vom 4.5.2006 34 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
ich bin dabei, ein Kleinstunternehmen zu gründen. Ich möchte einen fähigen, älteren Arbeitslosen finden, der gemeinsam mit mir das geplante Unternehmen aufbaut und sich vor allem mit seiner Arbeitskraft (nicht finanziell) daran beteiligt. Gleichzeitig möchte ich aber nicht für bereits vorhandene Schulden meines Mitunternehmers haften.
Anzahlung bei Küchenkauf
vom 9.4.2012 25 € Historischer Preis
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Ich habe einen Kaufvertrag für eine Küche unterzeichnet, der vorsieht, daß eine Anzahlung in Höhe von 50% in 1-2 Wochen gezahlt wird. Die Küche wird jedoch erst Mitte Juli geliefert. Bisher ging ich davon aus, daß diese Anzahlungen aufgrund der Maßanfertigung normal seien.
Unternehmensberatungsdienste
vom 6.11.2007 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, im Mai 2006 beauftragte ich eine Unternehmensberatung um mir im Geschäft (Lackier und Karosseriebereich) weiter zu helfen. Bis Sept. 2006 waren sie hier zu Gange und haben hauptsächlich die Buchhaltung geführt. Hieraus entstanden Kosten von rund 30.000 Euro.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. (heute, 3 Tage nach dem letzten Anruf) finden wir ein Kuvert im Briefkasten, auf dem handschriftlich vermerkt ist: „Einwurf per Bote, 16.2.2015, 22:25", darin befindet sich ein Schreiben vom Vermieter datiert auf den 16.2. mit folgendem Text (Anmerkungen von uns in Klammern): „Sehr geehrte…, da leider sämtliche Gespräche und Einigungsversuche meinerseits von Ihnen abgelehnt wurden bin ich nun gezwungen diesen Weg zu gehen.