Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma kündigen: Überstunden und Urlaubsanspruch
vom 25.5.2013
25 €
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Kündigen würde ich fristgerecht zum 31.07.2013 schicken (2 Wochen Kündigungsfrist). ... Einsatz bis 31.07.2013 möchte bis zum Schluss in meiner Einsatzfirma bleiben von der Auftragslage auch erforderlich, und ich arbeite dort sehr gerne Leihvertrag zwischen Einsatz- und meiner Zeitarbeitsfirma läuft bis 31.12.2013 In meinem Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma steht: - Kündigung durch Arbeitgeber: nach Ausspruch der Kündigung Freistellung unter Anrechnunf bestehender Freizeitausgleich-/Urlaubsansprüche - Lauf der Kündigungsfrist beginng mit Zugang der Kündigungserklärung, Fristen richten sich nach §2.2 Manteltarifvertrag iGZ Und generell bestimmten sich Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien nach den zwischen dem Arbeitgeberverband iGZ und dem Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft geschlossenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche (hab ich mal so aus dem Vertrag übernommen) So, ich hoffe nichts vergessen zu haben und freue mich schon auf Ihre Auskunft!