Schönheitsreparatur vor Auszug
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Dies haben wir auf eigenen Kosten erledigt. ... Die in Nr. 5 benannten Schönheitsreparaturen sind, soweit fällig, bis zum Auszug vom Mieter durchzuführen. ... Zur Berechnung des Kostenanteils werden die Kosten einer im Sinne der Nr 5 Abs. 2 umfassenden und fachgerechten Schönheitsreparatur im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses ermittelt.