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2.539 Ergebnisse für mietvertrag trage

Betriebskostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen?
vom 30.4.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Kosten des Aufzugs (Betriebs- und Wartungskosten) tragen die Eigentümer der 6 Wohnungen zu gleichen Anteilen, somit zu je 1/6." ... Wenn ich bei vorgesehener Vermietung die Nebenkosten (Räum- und Kehrpflicht, Aufzugskosten u. a.) auf meinen Mieter zu 1/6 weitergebe, anstatt 79/1000, muss dieser dann 166/1000 tragen, was weit mehr als 25 % Aufschlag ausmacht. Kann ich das im Mietvertrag mit meinem künftigen Mieter regeln oder ist das angreifbar und ich dann selber die Mehrkosten tragen muss?
Schaden durch Feuchtigkeit und Schimmelpilz
vom 31.8.2004 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo.Habe für mehrere Jahre eine ca. 200m² Fläche mit gewerblicher und privater Nutzung angemietet.Es ist jetzt ca.1 Jahr vergangen.Die Fläche wurde bisher als Lager mit empfindlicher Ware(Videocassetten,Papier u.s.w.)genutzt.Dies war dem Vermieter unter Zeugen(Hausverwaltung)bekannt.Es gibt kaum vernüftige Lüftungsmöglichkeiten in dieser Behausung.Inzwischen sind 2 Räume(Parterre) regelrecht verschimmelt.War bei Besichtigung des Mietvertrages natürlich nicht aufgefallen und auch nicht darauf hingewiesen worden.Die Feuchtigkeit drückt sich aus dem Erdreich durch den Fußboden nach oben und wandert langsam an den Wänden empor(Stockflecken,Schimmelpilz,Feuchtigkeit,Sporen).Lüftungsmöglichkeiten sind in diesen beiden Räumen überhaupt nicht vorhanden!!!Mir wurden bereits bauliche Mängel dafür bestätigt.Es würden wohl enorme Kosten auf den Besitzer bei Beseitigung dieser Mängel zukommen.Inzwischen befindet sich in fast der ganzen Behausung ein übler Gestank,der einem die Lippen brennen läßt und nach 1-2 Stunden schwindelige Gefühle hervor ruft.An Rauchen ist gar nicht zu denken.Auf der Ware und den privaten Gegenständen hat sich bereits überall dieser üble Geruch festgelegt und an ein Verkauf dürfte nicht mehr zu 80% zu denken sein.Außerdem sind besonders die Videocassetten durch die Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen worden.Ich beschreibe das Ganze mal als schleichenden Tod,der langsam und unverhofft anfängt und dann immer schneller wird.Der Schaden ist enorm.Nun meine Fragen: Mir dürfte schon klar sein,daß ich diesen Mietvertrag sofort fristlos kündigen kann.Aber was mache ich mit meiner unverkäuflich gewordenen Ware und den Gegenständen??? ... Würde an dem günstigen Mietvertrag gerne festhalten,aber der Besitzer wird sich nie und nimmer freiwillig auf die Instandsetzungskosten einlassen, geschweige denn mir meine kaputten Sachen bezahlen.Muß für den Schaden die Wohngebäude-oder Haftpflichtversicherung des Besitzers aufkommen???
Erlischt das Nießbrauchsrecht mit dem Tod?
vom 2.10.2008 40 € Historischer Preis
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Meine Mutter hat ein Haus an meine 4 minderjährigen Kinder vererbt und ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für mich und meine beiden Geschwister verfügt. Ich wurde außerdem als Testamentsvollstrecker benannt (und er hat in einem Vermächtnis verfügt, dass ich 3000€ aus der Erbmasse erhalte für Reparaturen an dem Haus). Im Testament ist außerdem festgelegt, dass jeder Nießbrauchsberechtigte monatlich 100€ einzahlt für Instandsetzungen/Gebühren/Versicherung.
Ehemals gemieteter Flüssiggastank: Wer bezahlt das Ausgraben?
vom 12.3.2011 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe von einem privatinsolventen Verkäufer ein Haus in Rheinland-Pfalz gekauft (keine Zwangsversteigerung). Im Kaufvertrag hatte der Verkäufer zugesichert, dass kein Pacht- oder Mietverhältnis besteht. Jetzt habe ich herausgefunden, dass der unterirdische Flüssiggastank von einer deutschlandweit arbeitenden Firma gemietet war.
Bitte um rechtliche Einschätzung – Rückgabepflicht bei neutral gestrichenen Wänden
vom 25.6.2025 für 35 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hintergrund Mein Bruder hat vor 15 Jahren die Wohnung angemietet und hatte bei Einzug (unrenoviert) das Schlafzimmer in einen Hellen Beigeton angestrichen so wie eine Wohnzimmer in einem dezenten gedeckten Grauton gestrichen, ich habe dann die Wohnung inklusive Mietvertrag übernommen, nun möchte ich nach 3 Jahren Mietdauer mit meiner Familie aus dieser Wohnung ausziehen. ... Folgendes steht im Mietvertrag zur Rückgabe der Mietsache: •➡ AVB Nr. 12 Abs. 1: •„Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben." ➡ Das bedeutet: Nur Räumung und Besenreinheit sind geschuldet. •➡ AVB Nr. 12 Abs. 2: •„Der Mieter ist verpflichtet, die während der Mietzeit vorgenommenen baulichen Veränderungen zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen." ➡ Das bezieht sich ausschließlich auf bauliche Veränderungen, also z.
Hartz IV / Umzug
vom 10.8.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Dame hat den Mietvertrag bereits unterschrieben und hat auch Ihre Wohnung bereits fristgerecht gekündigt. ... Wenn der Umzug nunmehr vom Amt nicht genehmigt wird, obwohl Mietvertrag und Wohnungs- kündigung vollzogen sind, kann die Dame trotzdem umziehen?
Mietanteil etc
vom 28.3.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mai 2007 habe ich einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Es steht keine Personenanzahl im Mietvertrag, ich bewohne die Wohnung bisher ordnungsgemäß mit meinem fast 5jährigen Sohn.
Schönheitsreparaturen bei Auszug aus Mietwohnung - Handschriftliche Klauseln gültig
vom 24.6.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, so hat der Mieter nur einen Anteil von den Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur gemäß Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter verursacht hätte.