Rodung von Wald
vom 11.5.2008
40 €
Historischer Preis
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Parallel und in den genannten Abständen zu der 30-m-Grenzlinie zum nächsten Nachbarn verlaufen folgende gedachte Linien auf meinem Grundstück: 14-m-Linie = Bebauungsgrenze (Grenze zwischen Innen- und Außenbereich), 18,5-m-Linie = Trennungslinie zwischen Außenbereich und Wald, 36,5-m-Linie = Zaun (früher Abgrenzung DDR-Jugendlager, jetzt Trennung zwischen nicht öffentlich zugänglichem und öffentlich zugänglichem privatem Wald), 120-m-Linie = Seeufer (entlang dem Seeufer verläuft auf meinem Gelände ein Wanderweg, der nicht im Grundbuch eingetragen ist). ... Ich lehne eine Wiederaufforstung auf dem gerodeten Stück deswegen ab, weil danach in 4,5 m Abstand Bäume stünden, die sowohl im Falle eines Sturms auf das Haus fallen könnten, als auch bei Waldbrand eine akute Gefahr für das Haus darstellten. Umgekehrt stellen Feuerstätten im und am Haus in unmittelbarer Waldnähe eine Gefahr für den Wald dar (§23 LWaldG).