Steuerberaterhaftung
vom 12.3.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Domsz / Wiesenfelden
Im Juni 2007 wurde vom Finanzamt eine Außenprüfung angeordnet,es wurde festgestellt,dass über die Anfangsverluste der Jahre 1993 1995 hinaus,die bisher gewehrten Verluste bis zur Betriebsaufgabe 2005 nachträglich zu versagen sind. Das Finanzamt fordert die Erstattungen und die in den Jahren aufgelaufene Zinsen zurück. Ich hatte und habe über die Jahre den selben Steuerberater,es wurde mir von Ihm erklärt,dass auf Grund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2007 die Steuern zurückgefordert werden und alle in der Vergangenheit ergangenen Bescheide welche vorläufig waren widerrufen sind.