Pflicht zur Nachbesichtigung bei Verschlechterung der Sache nach erfolgtem Gutachten
beantwortet von
Rechtsanwältin Susanne Ziegler / Dortmund
Im Gutachten werden der Schaden, ein Restwert und ein Wiederbeschaffungswert spezifiziert. ... Frage: Sind wir aufgrund irgendeiner gesetzlichen Grundlage dazu verpflichtet, unser bereits an die Versicherung weitergeleitetes Gutachten erneut überarbeiten zu lassen und den neuen Sachstand der gegnerischen Versicherung mitzuteilen oder ist es so, dass der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung allein ausschlaggebend für die ermittelten Werte ist und es keine Rolle spielt, ob sich danach Probleme (auch möglicherweise schwerwiegende) etwa am Motor einstellen.