Neuvermietung einer Bühnenraum als Wohnraum.
vom 22.11.2013
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
EG und 1 OG, das Dachgeschoss hat einen von erbin schon früher gekauft (oder geerbt weis ich nicht) Bei Aufteilung des Dreifamilien Hauses wurde laut Teilungserklärung das alleinige Benutzungsrecht am gesamten Bühnenraum ,sämtlichen Nebenräumen in der Bühne, einschließlich Treppenaufgang vom Dachgeschoß zur Bühne dem jeweiligen Eigentümer Des Dachgeschoß Wohnung unter Ausschluss der anderen Wohnung Wohnungs-und Teil Eigentümer zu. ... Das Dachwohnung ist vermietet, und in dem Bühnenraum, (für mich ist dass nur ein Bühnenraum) Wohnte bei dem kauf die Mutter von Dachgeschoß Mieter. ... Da ich auch Verwalte tätig bin habe eine, außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung gemäß § 24.Abs.2 WEG einberufen Am 07.11.2013 mit dem Tagesordnung Punkt 1.- Unzulässige Nutzung des Bühnenraumes der Wohnung Nr.3 als Wohnraum.