Im ersten Fall hat die Anwältin mir wenigstens zuvor telefonisch mitgeteilt, der Zeitaufwand sei ihr zu hoch, sie wolle jetzt nicht länger nach der Gebührenordnung abrechnen (ich bin rechtsschutzversichert und die Versicherung hat die Übernahme der Kosten zugesichert), sondern nach Zeitaufwand abrechnen, dem sie ihren Stundenlohn zugrunde legt. In diesem Fall haben wir uns "einvernehmlich" getrennt, wer will schon von einem Anwalt vertreten werden, der seiner Meinung nach nicht genügend Geld erhält, es fielen etwas mehr als 200 Euro Kosten für mich an, die mir als Gefallen verkauft wurden, weil die Anwältin darauf verzichtete direkt mit der Versicherung abzurechnen. Der Anwalt nach ihr, dem ich das Verhalten der Kollegen ohne Namen zu nennen, im ersten Gespräch mitteilte, übernahm das Mandat ebenfalls und das ganze Prozedere begann von Neuem: alle Unterlagen kopieren, Schriftsätze mit Fristen hier und Fristen dort, weitere 4 Monate vergingen, endlich sollte Klage eingereicht werden, die Versicherung sagte grundsätzlich Kostenübernahme zu, forderte den Anwalt aber auf, seine Kostennote entsprechend <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GKG/41.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 41 GKG: Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse">§41 Abs. 5 GKG</a> zu korrigieren, wodurch das von ihm erwartete Honorar seiner Meinung nach wohl zu gering war, denn er legte das Mandat unmittelbar danach ohne Gespräch, ohne Rückmeldung nieder.