Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Solange nicht bekannt ist, welches Fahrzeug die Ölspur verursacht hat, werden Sie gegen den Verursacher keine Ansprüche geltend machen können. Möglicherweise kennt die Gemeinde aber den Verursacher und kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.
Unter Umständen besteht jedoch tatsächlich ein Anspruch gegen den Träger der Straßenbaulast (in der Regel die Gemeinde), wenn dieser seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat. Bei Ölspuren wird man zumindest erwarten können, dass vor diesen mit Hinweisschildern gewarnt wird. Bei einer Klage werden Sie darlegen und beweisen müssen, dass die Gemeinde vor der Ölspur hätte warnen müssen und dass der Unfall durch die Ölspur verursacht wurde. Ob dies gelingt, kann aus der Ferne naturgemäß nur schwer beurteilt werden. Insbesondere müssen hier die Verhältnisse vor Ort sowie auch das Alter der Ölspur bewertet werden. Möglicherweise hätte sogar die Pflicht bestanden, die Ölspur vollständig zu beseitigen. Sicherlich wird auch die Frage aufgeworfen werden, ob Ihrer Freundin ein Mitverschulden wegen evtl. nicht angepasster Geschwindigkeit anzulasten ist. Das wird letztendlich nur ein Sachverständiger klären können.
Ob die Versicherung des Motorrades die anfallenden Kosten vollständig übernimmt, hängt von den Versicherungsbedingungen und dem Umfang der abgeschlossenen Versicherung ab. Insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung werden wohl kaum übernommen, da solche Schäden durch die eigene Fahrzeugversicherung in der Regel nicht abgedeckt sind. Die Krankenversicherung Ihrer Freundin wird hier aber ohnehin prüfen, ob Ansprüche gegen Dritte bestehen.
Grundsätzlich besteht vorliegend die Möglichkeit, gegen den Träger der Straßenbaulast vorzugehen. Die Erfolgsaussichten hängen jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere der Verhältnisse vor Ort. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Angelegenheit von einem im Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht versierten Kollegen vor Ort überprüfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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