Vom Vorbesitzer erworbene Mietrückstände als Kündigungsgrund?
vom 15.1.2006
40 €
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Ich werde in den nächsten Tagen ein älteres Dreifamilienhaus erwerben, wobei eine Wohnung leersteht und für zwei Wohnungen schon längerdauernde (über 10 bzw. über 20 Jahre) Mietverhältnisse bestehen. Die leerstehende Wohnung möchte ich umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen unterziehen und daraufhin baldmöglichst selbst beziehen. Zug um Zug möchte ich auch die beiden weiteren Wohnungen grundlegend modernisieren (Baujahr 1922, feuchte Wände, Ofenheizug, Dachgeschoss teilausgebaut aber nicht isoliert) und würde mich gerne von meinen Mietern trennen, da die hierfür erforderlichen Maßnahmen eigentlich nur bei einer leerstehenden Wohnung sinnvoll durchführbar sind.