Hier die aus meiner Sicht wesentlichen Stichpunkte zum Sachverhalt: Eltern: Vater, Jahrgang 1912, verstorben im Oktobrt 2005; Mutter, Jahrgang 1919, verstorben Mai 2004; Einkommen/Rente monatlich Vater ca 4 TDM, Mutter ca 1 TDM Kinder: Tochter und Sohn Testament und Grundstücksübereignung zeitgleich im Sommer 1993 über Notar und Kaufvertrag Notarielles Testament der Eltern: Bruder Schlusserbe / Alleinerbe nach dem Ableben des letzten Ehepartners, Vermögen 740 TDM, Hinweis auf Pflichtteilsanspruch der Schwester vom Notar im Testament Grundstückdkaufvertrag: Eltern verkaufen an Bruder; Kaufpreis 700 TDM, Hinweis des Notars im Kaufvertrag festgehalten. , daß die Tochter Pflichtteilsergänzungsansprüche nach 2325 BGB geltend machen kann da es sich bei diesem Vertrag teilweise um eine Schenkung handelt. ... Etwa ab 2001 werden die Eltern in Pflegestufe 2 eingeordnet und beziehen entsprechende Hilfen sind jedoch im Haus mobil und nicht bettlägerig. ... Am Haus und Grundstück sind ab 1993 diverse Umbauten und Verbesserungen durchgeführt worden die (zum Teil) vom Bruder über eine Hypothek über 150 TDM (aufgenommen in 2000) finanziert wurden.