Es geht um ein Haus mit Bruchteilen Es gibt zwei Eigentümer, jeder hält 50 % Nun wurde mit der einem Eigentümerin bereits mündlich vereinbart, dass der Mieter in die Mietwohnung einziehen darf, es gab also eine mündliche Zustimmung und mündlicher Vertrag Dann wurde das formalisiert, sprich ein Eigentümer hat einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt mit dem Hinweis das der andere Eigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter auch unterschreibt. ... Ist es so, dass hier auch Schadenersatz verlangt werden kann, wenn der Mieter keine Miete mehr zahlt und die Wohnung in der Zeit der Räumungsklage belegt ist und dann erst weitervermietet werden kann, wenn die Wohnung wieder leer ist ?