Von rechts kam ein Fahrzeug, für das an dieser Kreuzung das Schild "Vorfahrtstraße" stand (mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit 30km/h), und das in die Beifahrerseite meiner Bekannten hinein gefahren ist; dabei wurde das Fahrzeug meiner Bekannten so schwer beschädigt, dass eine Reparatur wahrscheinlich nicht mehr in Frage kommt. ... Am Abend zuvor hatte sie allerdings wohl auch gegenüber der Polizei erklärt, dass sie schuld gewesen sei - dabei war sie aber so aufgelöst, dass dies als Aussage sicher in Frage zu stellen wäre (das dürften im Zweifel auch die vorsorglich gerufenen Rettungssanitäter bestätigen können). ... Die Frage ist nun, was sie sinnvollerweise im Anhörungsbogen angeben sollte, um sich nicht unbewusst selbst mehr zu belasten, als dies durch den allgemeinen Ablauf des Unfalls ohnehin geschieht: - Beschreibung wie oben; oder würde ihr das u.U. als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt?