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3.566 Ergebnisse für schaden haftung

Loggia Einbau - nicht durch WEG genehmigt
vom 17.1.2014 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Eigentümer ist natürlich sauer weil der Schaden schon seit über 1 Jahr nicht behoben wird und die Decke in seiner Wohnung aufgemacht wurde. ... Der Käufer will es selbst nicht reparieren, sondern droht u.a. mit Rücktritt vom Kaufvertrag und fordert von mir die Übernahme aller Schäden.
Balkonfliesenentfernung
vom 15.1.2020 für 75 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ferner hat die WEG beschlossen die Balkone auf Schäden zu kontrollieren. ... Durch die Drainage kann eigentlich Feuchtigkeit keine Schäden auf der Balkonplatte verursachen. ... B. mit einer unterschriftlichen (Haftungs-)Erklärung die Entfernung verhindern können.
Sparbrief wurde fehlerhaft nicht von der Bank umgeschrieben - was tun?
vom 14.4.2013 33 € Historischer Preis
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Im September 2011 wollten wir zwei bestehende Sparbriefe auf unsere Kinder umschreiben lassen. Dafür wurde eine „Übertragungsgebühr" von jeweils 50 Euro bezahlt. Die Mitarbeiterin der Bank sicherte uns die Umschreibung zu und führte sie unserer Meinung nach auch aus, der Filialleiter hat dies mit seiner Unterschrift auf den Einzahlungsbelegen autorisiert.
Brand an Steuerung der Aufzugsanlage
vom 8.11.2012 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Somit konnte keine Ölzirkulation stattfinden, das Öl erhitzte sich und führte zu einem Schaden in der elektrischen Steuerung, die teilweise verschmorte bzw. ... Wie hoch ist die Aussicht auf Erfolg, denn die Gebäudeversicherung lehnt die Schadenregulierung ab, da der Aufzug zum Zeitpunkt des Schadens nicht Tüvabgenommen war und somit nicht den Vorschriften entsprach.
Produkthaftung B2B
vom 7.1.2015 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB. § 5 Haftung (1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. (2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unseren Kundeninformationen (Teil II) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) . (3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
ankauf durch mietkauf
vom 24.9.2014 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
betrogen worden von finanz"berater"...definitive zusage finanzierung aber zurückgezogen NACHDEM der notarvertrag(auf mehrfache bestätigung finanzierung steht 100%) unterzeichnet war. Möchten kauf durchziehen da ansonsten notar, pfändung, maklercourtage, zinsverzug(läuft schon) droht. Letzte möglichkeit; mietkauf.
Rattenbefall in Neubau kurz nach Einzug
vom 18.5.2022 für 80 €
beantwortet von Rechtsanwalt
# Frag einen Anwalt Betreff: Rattenbefall in Neubau kurz nach Einzug Guten Tag, Ich habe Rattenbefall in einem neu gebauten Haus und möchte nun wissen, in wieweit ich den Verkäufer für die entstandenen Schäden in Haftung nehmen kann. ... Zu den Schäden ist zu sagen, dass die Ratten durch ein unfachgerecht verlegtes Kanalrohr im Dachgeschoss in die Zwischendecken gelangt sind. ... Meine Frage ist nun, ob ich vor Gericht Recht bekommen könnte, sodaß der Verkäufer mir meinen Schaden ersetzen muss.
Rücküberrag einer Immobilie nach vorwegg. Erbfolge
vom 9.3.2007 50 € Historischer Preis
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Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ein Ehepaar (80/78) überträgt in 1999/2000 dem einzigsten Kind (Tochter) ihr Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Wfl. 158 qm))im Rahmen vorweggen. Erbfolge mit grundbuchamtlichem Eintrag eines Wohnrechtes zugunsten der Eltern. Ein Rückübertragungsrecht wurde nicht vereinbart, weil ein Hinweis des damaligen Notars (mittlerweile nicht mehr tätig) nicht gegeben wurde.