guten tag, ich habe bis jetzt in dem haus meines ex-lebensgefährten in köln gewohnt (hatte das nutzungsrecht bis zum 31.12.10).kulanterweise hatte er mir noch weiterhin das wohnen hier gestattet. da er aber jetzt zum 01.08. selbst hier einziehen möchte, habe ich mich entschieden, zu meinem jetzigen lebensgefährten (seit 1 1/2 jahren zusammen) nach berlin zu ziehen. seit dem 01.06. haben wir dort eine wohnung.ich hatte meinen arbeitgeber um versetzung nach der filiale in berlin gebeten, was mir auch in aussicht gestellt wurde. ich wollte am 01.08. dort anfangen, da ich ab dem 07.07. bis einschl. 31.07. noch urlaub habe. jetzt haben sich aber in berlin die gesetze in bezug auf öffnungszeiten in spielhallen (ich arbeite auch in solch einer) drastisch geändert, so daß eine einstellung dort mir jetzt abgesagt wurde, da z.zt. noch ein überhang an personal besteht (es wurde dort bis dato in 24-stunden-schicht gearbeitet. ich habe mittlerweile soweit meinen umzug bereits in die wege geleitet, das der größte teil meiner wohnungseinrichtung und meinen persönlichen dingen bereits in berlin sind. ich muß jetzt anfang juli also zum 31.07. kündigen. meine frage nun: bekomme ich jetzt vom arbeitsamt eine 3monatige sperre, falls ich bis zum 01.08. keine arbeit gefunden habe und ich mich arbeitslos melde?