Renovierungs- u. Laminateigentumsfrage bei Mietende nach 1,5 Jahren?
vom 1.9.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In §12 A 1 steht zu Schoenheitsreparaturen waehrend der Mietzeit folgendes: "Der Mieter verpflichtet sich auf seine Kosten alle Schoenheitsreparaturen in den Mietraeumen fachmaennisch auszufuehren bzw. ausfuehren zu lassen....Diese Arbeiten sind in der Regel in folgenden zeitlichen Abstand auszufuehren: a) Wand und Deckenanstriche, Tapezierarbeiten in Kuechen, Baedern und Toiletten alle 3 Jahre in Wohnraeumen sowie Fluren/ Dielen alle 5 Jahre b) Lackarbeiten alle 7 Jahre c) Wand und Deckenanstriche, ggf.