Wohngebäudeversicherung - Schadenregulierung
Der Schaden wurde seinerzeit durch die Hausverwaltung entdeckt und umgehend der Wohngebäudeversicherung gemeldet. Da die Wohnung zum damaligen Zeitpunkt nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde, konnte der Schaden - auf fachmännischen Rat hin - der erfolgreichen Selbstrocknung überlassen werden(Schadenminderungspflicht). ... Meine Frage: Muß ich mit Problemen bei der Schadenregulierung seitens der Versicherung rechnen?