Nutzung von Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen sollen
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dient (Büroräume des bisherigen Eigentümers (steuerliche Gründe), jedoch vollständig zu Wohnzwecken ausgestattet). ... Verstoßen bereits z.B. mehrtägige Übernachtungen meines Mannes oder von Angehörigen in den betreffenden Räumen gegen die Teilungserklärung und mit welchen Sanktionen müsste ich ggf. rechnen?