Arbeitsvertrag (Kündigung)
Mein Arbeitsvertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. ... Im letzten § steht jedoch folgendes unter anwendbare Vorschriften: "Soweit dieser Vertrag nicht abweichende Regelungen enthält, gelten für das Arbeitsverhältnis die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches mit den sich aus dem Einigungsvertrag ergebenden Einschränkungen und das nach dem Einigungsvertrag fortgeltende Recht der DDR." Wann muß ich nun spätestens kündigen, wenn ich zum 01.10.2011 den Arbeitgeber wechseln möchte?