Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch, wenn Sie die genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft. Es ist somit auch eine Ermessensentscheidung der Behörde. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht nur für kurze Zeit bestreiten können, sondern langfristig. Das unschlagbare Argument hierfür ist dann der unbefristete Arbeitsvertrag.
Es muss aber erwähnt werden, dass schon die Verwaltungsvorschriften zum AufenthG vorsehen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis die Annahme einer entsprechenden Unterhaltssicherung nicht ausschließt, da inzwischen eine solche Vertragsgestaltungsvielfalt üblich ist.
Wenn ein kettenartiger Abschluss neuer Verträge mit demselben Arbeitgeber erfolgt, kann eben genau das auch für die Sicherung des Lebensunterhaltes sprechen. Denn das indiziert, dass sich diese Handhabung auch in Zukunft fortsetzen wird.
Gute Karten hat der Ausländer, der in einem Gebiet arbeitet, in dem befristete Arbeitsverträge branchenüblich sind (Fränkel in Hofmann/Hoffmann, HK-AuslR, 1. Auflage 2008, §104a AufenthG, Rn. 29). Als Beispiele seien genannt: Freier Träger der Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, die Baubranche, Wissenschaftler.
Die Behörde kann also einen unbefristeten Arbeitsvertrag verlangen, es lohnt sich aber einen Kollegen einzuschalten, welcher in direkten Kontakt mit der Behörde tritt und klar macht, dass Sie Ihren Lebensunterhalt problemlos absichern können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen