doch nicht angefallene Eink.-steuer wird umgebucht und einbehalten
vom 31.3.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Grit Böhm / Dessau
Mit einer Gutschrift der KFZ-steuer hat das Finanzamt dieses ebenso gemacht und einbehalten. Das Finanzamt argumentiert zur Eink.-steuer in etwa so, die Steuer würde sich umwandeln und was dem Staat zusteht, kann er für sich aufrechnen usw. und der Erstattungsanspruch ist erloschen.