Kauf einer Doppelhaushälfte/Wasserleitungsrecht als Grunddienstbarkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Diese 3 Grundstücke stehen im Besitz von zwei Eigentümern wobei die Grundstücke A und B im Besitz einer Wohnungsgenossenschaft und das Grundstück C in Privatbesitz (C war früher auch im Besitz der Wohnungsgenossenschaft) sind. ... Laut Kaufvertrag erteilt nun die Wohnungsgenossenschaft als Eigentümer von Grundstück B, mir als Käufer von Grundstück B die Auflage, dass ich mir innerhalb einer bestimmten Frist einen eigenen Wasseranschluss (für das Grundstück B) legen lassen muß. ... Welche Risiken (bei Havarien, Reparaturen, Wartungen usw.) in Bezug auf die im Keller befindliche Trinkwasserleitung bestehen für den zukünftigen Eigentümer von Grundstück B (mir) auch bei einer späteren geplanten alleinigen Nutzung dieser Wasserleitung durch Grundstück C und wie könnten diese Risiken für mich vertraglich ausgeschlossen bzw. minimiert werden?