gemeinsamer Zeitmietvertrag- einseitige Kündigung
vom 12.8.2009
41 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Vor vier Jahren haben meine Frau und ich eine Wohnung gemietet, laut Mietvertrag bis Ende 2011. Die zeitliche Begrenzung ist aber unwirksam, da nicht begründet, wir haben also einen unbegrenzten Mietvertrag, den wir gemeinsam unterschrieben haben. Welche Möglichkeit habe ich aus dem gemeinsamen Mietvertrag vorzeitig, also vor Ende 2011 auszusteigen, was gibt es zu bedenken.