Mietwohnung vorzeitiger Auszug Mieter
vom 11.4.2008
30 €
Historischer Preis
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Der Mieter möchte mir jetzt unbedingt den Wohnungsschlüssel zurückgeben und die Wohnung von mir abnehmen lassen. Nun habe ich gehört, wenn ich mir den Wohnungsschlüssel zurückgeben lasse und die Wohnung abnehme, habe ich die vorzeitige Kündigung akzeptiert und die Verjährungsfrist bezogen auf Miete und Umlagen und eventuell anderen Forderungen beginnt zu laufen. Im Klartext : Ich würde der Kündigung zustimmen daß ab sofort keine Miete und Umlagen mehr an mich gezahlt werden müßten.