Berücksichtigung von Schenkungen beim gesetzlichen Erbe
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Folgender Sachverhalt: Die Eheleute A + B haben drei gemeinsame eheliche Kinder (C und D und E). Vor fünf Jahren wurde das elterliche Haus in 3 x Grundstückseigentum aufgeteilt. Den Kindern C und D wurde jeweils ein Grundstückseigentum übertragen (Schenkung).