Prüfung eines Testaments auf Fehler und Lücken
vom 22.4.2020
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Wir möchten dem Längerlebenden ausdrücklich die Möglichkeit einräumen, sich von der Bindungswirkung des Testaments über den Tod zu befreien, indem er ein Vermächtnis erfüllt. ... Zu Erben des länger Lebenden bestimmen wir die die Organisation GermanZero e.V. ... Im Falle der Wiederheirat oder im Falle der Errichtung eines anderen Testaments wird der Überlebende mit einem Vermächtnis beschwert.