Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Händler und habe ein 19 Jahre altes Auto verkauft für 900€ an einen privaten am 23.01, im Vertrag habe ich reingeschrieben: Gekauft wie gesehen, Bastlerfahrzeug, ohne Gewähr, nun habe ich heute morgen folgende E-Mail von dem Käufer erhalten, wie sieht da die Rechtslage aus, meines Wissen gelten Fahrzeuge unter 1000,- als Bastlerfahrzeuge und ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung geschweige denn rückgaberecht. E-Mail Nachricht vom Käufer: Sehr geehrte Damen und Herren, Betr.: Opel Omega 2,2 Ltr. gekauft am 23.01.2018 Dieses Fahrzeug hat ein Motorproblem, springt im warmen Zustand kaum an erst nach langem orgeln und einer großen Rauchwolke am Auspuff, Motor läuft dann mit 3000 Umdrehungen die Drehzahl geht auch nicht zurück wenn man z.B. in eine Ortschaft einfährt und langsamer werden will. desweiteren ist die Spur an der Vorderachse verstellt, die Innenseiten der Reifen sind stark abgefahren. Ich möchte das Fahrzeug zurückgeben wozu ich als Privatperson auch innerhalb von 14 Tagen berechtigt bin.