Hallo, ich habe am 05.09.07 einen Kaufvertrag (mit Anzahlung 500,- EUR) für einen Gebrauchtwagen unterschrieben, in dem zusätzlich folgende Reparaturen schriftlich vereinbart wurden: Kaufvertrag von Händler an Privat. Zitat: Folgende aufgeführte Arbeiten am Fahrzeug sind vom Verkäufer zu beheben, bevor ein gültiger Vertrag entsteht: - Zahnriemen fachgerecht erneuern - Kotflügel links + rechts vorne (Hängerschaden,Roststellen) - links hinten, Kotflügel richten und lackieren (fachgerecht) - Zufuhr KW37 Dieser Zusatz wurde mit einer separaten Unterschrift auf der Rückseite des Kaufvertrags bestätigt.