Da der Gutschein einen Wert von 50 EUR hat (und deswegen auch meine Kaufentscheidung nicht unerheblich beeinflusste) und mir am Rücktritt nicht gelegen ist (das Gerät ansonsten funktioniert ja), möchte ich nun, wenn der Händler weiterhin "auf Durchzug stellt", am liebsten eine Minderung nach §§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 434, 441 BGB iVm § 323 BGB durchsetzen. ... Frage: Gibt es überhaupt eine Mangeldefinition, die - zumindest bei erlaubter analoger Anwendung - den fehlenden Gutschein einschließt bzw. eine andere stabile Anspruchsgrundlage für eine Rückforderung i. ... Die zweite Frage, deren Beantwortung ich Ihnen angesichts der Höhe des Honorars freistelle, lautet: Welche Aussichten hat die Durchsetzung eines solchen Anspruchs - so er denn entstanden ist - in der Praxis (optimale Beweislage vorausgesetzt)?