Im Jahre 1991 hat meine Verlobte Zwillinge zur Welt gebracht, die damit als eheliche Kinder geboren wurden.Die Kinder sind aber nicht die leiblichen Nachkommen vom Ehemann, sondern aus einer Affäre entstanden.Der biologische Vater ist Amerikaner,aber Name und Wohnort sind bis heute unbekannt.Meine Verlobte ist somit als alleinige Sorgeberechtigte eingetragen,da auch der österreichische Ex-Ehemann die Vaterschaft nie anerkannt hat.Die Geburt der Kinder fand in Houston (USA) statt, als sich meine Verlobte zu Besuch bei ihrem Bruder befand,der schon lange in den USA lebt.Beide Kinder sind im Besitz einer USamerikanischen Geburtsurkunde und sind mit einem amerikanischen Pass nach Tansania eingereist um sich dauerhaft dort aufzuhalten .Beide waren zu diesem Zeitpunkt noch Kleinkinder.Die Familie meiner Verlobten war der Meinung es wäre das beste für die Kinder in Tansania aufzuwachsen,da die Scheidung da schon rechtskräftig war.Seltsamerweise wurden die Kinder im Scheidungsurteil nicht mal erwähnt(Möglich das meine Verlobte da schlecht beraten wurde).Meine Verlobte ist dann ohne die Kinder nach Deutschland zurückgekehrt wo sie schon längere Zeit mit ihrem Ex-Ehemann gelebt hatte,um die Familie finanziell zu unterstützen.Meine Verlobte ist dann 2005 nach Tansania gegangen um sich um ihre Kinder zu kümmern,da ihre Mutter leider verstarb.Leider sind in der langen Zeit seit damals die amerikanischen Pässe der Kinder abhanden gekommen(gestohlen wurden).Die Kinder haben inzwischen tansanische Pässe beantragt und auch erhalten.Nun zu meinen Fragen:Welche Nationalität können die Kinder beanspruchen(Österreich-USA)/Können die Zwillinge (beide 17 Jahre alt) im Zuge der Familienzusammenführung mit nach Deutschland einreisen um sich dauerhaft hier aufzuhalten,wenn ich meine Verlobte geheiratet habe.Bitte helfen sie mir etwas Klarheit in diesen schwierigen Fall zu bekommen MfG