Ordentlicher Betriebsübergang und die Folgen
vom 26.10.2010
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Bei einem ordentlichen Betriebsübergang, beispielhaft Tegut übernahm Tengelmann-Märkte in Hessen ist es ja so, dass die Beschäftigten 1 Jahr "Schonzeit" haben. Sprich in diesem Jahr darf weder Betriebsbedingt gekündigt und der alte Arbeistvertrag mit den vereinbarten Arbeitszeiten und Entgeld hat seine Gültigkeit. Was nun nach dem einem Jahr??