Verkehrsunfall 1986 - Anerkenntnis einem gerichtlich erwirktem Feststellungsurteil gleichzustellen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach einem folgenschweren, unverschuldeten Verkehrsunfall in 1986 den immateriellen Schaden Ende 1992 durch meinen Rechtsanwalt mit der Versicherung vorbehaltlich abgerechnet. Die Versicherung teilt in dem Schreiben folgendes mit: Bezüglich der vorbehaltenen Ansprüche verzichten wir auf die Einrede der Verjährung in dem Umfang, als sei gegen uns ein entsprechendes Feststellungsurteil ergangen. Meine Frage: Ist dieses Anerkenntnis bezüglich des Feststellungsurteils mit einem gerichtlich erwirktem Feststellungsurteil gleichzustellen?