Beenden einer Mietbürgschaft
vom 27.11.2009
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Während meiner Ehe habe ich für meinen (mittlerweile Ex-) Mann eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft übernommen. Diese erlischt erst mit der vollständigen Beendigung des Mietvertragsverhältnisses; sämtliche Einreden sind ausgeschlossen. Gibt es für mich die Möglichkeit, die Bürgschaft im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen des Mietvertrages zu kündigen ?