Weitere Informationen: - das Grundstück wurde von einer Privatperson verkauft, diese hat auch den Makler beauftragt - von einer Bauträgerbindung wusste der Verkäufer nichts (wie wir später erfahren haben), insbesondere hat er diese nicht zur Bedingung gemacht oder veranlasst - laut dem Makler kam die Bauträgerbindung dadurch zu Stande, dass er (der Makler) einen Vertrag mit einem Bauunternehmer geschlossen habe (der Bauunternehmer habe unter seinen Kunden/Interessenten nach potenziellen Käufern gesucht und im Gegenzug verlangt, die Bauausführung zu übernehmen) - der Wortlaut des Vertrages ist uns nicht bekannt - in den AGB des Maklerbüros, die auf der Internetseite einsehbar sind, steht: "Mündlich getroffene Abreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind." ... - verstößt der Makler nicht gegen seine eigenen AGB indem er nichts schriftlich fixiert hat? - müsste, wenn überhaupt, nicht statt des Maklers der Bauunternehmer (mit dem wir keinen Vertrag geschlossen haben) die Rechnung stellen.