Kostenbeitrag nach SGB VIII - Anrechnung des Kindergeldes
vom 30.5.2011
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Unbeschadet, dass sich seit 2006 die Rechtslage geändert hat und ich mir sicher bin, zumindest 2006/07 falsch behandelt worden zu sein, interessiert mich nun vorrangig, ob diese Abrechnungsmodalität heute tatsächlich in Ordnung geht: Nach den "Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. ... Im Ergebnis zeigt sich eine absurde Situation, ich habe als Zahlvater nur Pflichten, keine Rechte an dem Kind gehabt, zahle bei Volljährigkeit nun den gesetzlichen Maximalbeitrag nach Entgeltgruppe 14 aus Nettoeinkommen, während die Kindesmutter sich ohne eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Amt aus der Affäre zieht - unter Mithilfe meines halben Kindergeldanspruchs.