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Scheinehe anulieren

| 19. Juni 2016 19:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von


20:54

Guten Abend,
ich bin auf einen Hochstapler reingefallen und würde gerne wissen wie ich diese Scheinehe anulieren lassen kann. Ich habe im Mai 2015 meinen 19 Jahre jüngeren Mann kennengelernt. Habe in im Oktober 2015 in Dänemark geheiratet mit der Absicht das er bei mir bleiben kann. Er ist aus Serbien ich bin Deutsche. Danach fingen die Papierprobleme an. Ohne Deutschkurs kein Familienzusammenführungsvisa und es zog sich heraus. Er musste nun zum zweiten Mal für 90 Tage ausreisen und dieses mal hat er seine Maske fallen lassen und sein wahres Gesicht gezeigt und meinte ich muss ihm Geld schicken und ihn unterhalten. Nach dem Motto ich kann ja froh sein einen tollen jungen Mann abbekommen zu haben. Seit 7. Mai ist er nun in Serbien und seit 4 Wochen war nur Stress und Zoff und Drohungen. Ich habe ihn auf sozialen Netzwerken sperren lassen und es dem Ausländeramt gemeldet. Die haben es der deutschen Botschaft gemeldet und sein Abgabetermin 11.8. ist gestrichen worden. Er kann aber trotzdem ab 5.8. wieder einreisen als Tourist und davor habe ich nun Angst. Aber auf jeden Fall möchte ich diese Ehe, welche unter falschen Voraussetzungen seinerseits eingegangen wurde, anulieren lassen. Bitte helfen Sie mir mit Ihrem Rat, da ich nicht weiß was ich machen soll. Danke Grüße T. G

19. Juni 2016 | 20:15

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Abend,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Eine Annulierung ist nur bei Vorliegen einer der in § 1314 BGB genannten Gründe möglich. Denkbar wäre hier allenfalls die Alternative der arglistigen Täuschung durch ihn oder das bewusste Eingehen einer Scheinehe durch Sie beide.

Liegen solche Gründe nicht vor, kann die Ehe nicht anulliert werden, in diesem Fall müssen Sie ein Scheidungsverfahren durchführen und die dafür geltenden Voraussetzungen, insbesondere das Trennungsjahr nachweisen.

In beiden Fällen müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen, was Sie nicht alleine können, sondern durch einen Anwalt erledigen lassen müssen.

Ich empfehle Ihnen, sich dringend mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung zu setzen, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden können.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2016 | 20:49

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin aus Liebe diese Ehe eingegangen und im guten Glauben das sich das auf Gegenseitigkeit beruht. Er hat mich arglistig getäuscht, weil er ganz andere Absichten mit mir hatte.
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, zum einen hab ich zuviel in diesen Mann investiert (Unterhalt wenn er in Serbien war, Hochzeit, alle Kosten liefen über mich) und zum anderen war ich davor bereits 13 Jahre Alleinerziehend, hatte bereits eine Scheidung hinter mir und der Exmann zahlt auch nicht voll fürs Kind.
Kann ich nicht selbst dem Familiengericht einen Antrag schreiben und meinen Fall schildern. Das Familiengericht kann jederzeit bei dem Ausländeramt usw. Aussagen einholen zu diesem Fall. Kann ich das versuchen ?
Danke
Grüße T.G.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2016 | 20:54

Nein, Sie können weder einen Anullierungs- noch einen Scheidungsantrag alleine einreichen, das würde kein Verfahren in Gang setzen.

Sofern Sie wenig Geld zur Verfügung haben, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, die Ihnen aller Voraussicht nach auch bewilligt wird.

Dann werde Ihre Anwalts- und die Gerichtskosten vom Gericht übernommen.

Auch das wird durch den von Ihnen zu beauftragenden Anwalt erledigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 21. Juni 2016 | 10:24

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Es war etwas überteuert für das, dass man eigentlich nur eine Bestätigung der bereits selbst gesammelten Informationen erhalten hat. Da hätte auch der halbe Preis gereicht.

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Stellungnahme vom Anwalt:

Die Preis-Leistungsvorstellung des/der Fragestellenden ist echt hanebüchen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. Juni 2016
3,4/5,0

Es war etwas überteuert für das, dass man eigentlich nur eine Bestätigung der bereits selbst gesammelten Informationen erhalten hat. Da hätte auch der halbe Preis gereicht.


ANTWORT VON

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