Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Eine Annulierung ist nur bei Vorliegen einer der in § 1314 BGB
genannten Gründe möglich. Denkbar wäre hier allenfalls die Alternative der arglistigen Täuschung durch ihn oder das bewusste Eingehen einer Scheinehe durch Sie beide.
Liegen solche Gründe nicht vor, kann die Ehe nicht anulliert werden, in diesem Fall müssen Sie ein Scheidungsverfahren durchführen und die dafür geltenden Voraussetzungen, insbesondere das Trennungsjahr nachweisen.
In beiden Fällen müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen, was Sie nicht alleine können, sondern durch einen Anwalt erledigen lassen müssen.
Ich empfehle Ihnen, sich dringend mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung zu setzen, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin aus Liebe diese Ehe eingegangen und im guten Glauben das sich das auf Gegenseitigkeit beruht. Er hat mich arglistig getäuscht, weil er ganz andere Absichten mit mir hatte.
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, zum einen hab ich zuviel in diesen Mann investiert (Unterhalt wenn er in Serbien war, Hochzeit, alle Kosten liefen über mich) und zum anderen war ich davor bereits 13 Jahre Alleinerziehend, hatte bereits eine Scheidung hinter mir und der Exmann zahlt auch nicht voll fürs Kind.
Kann ich nicht selbst dem Familiengericht einen Antrag schreiben und meinen Fall schildern. Das Familiengericht kann jederzeit bei dem Ausländeramt usw. Aussagen einholen zu diesem Fall. Kann ich das versuchen ?
Danke
Grüße T.G.
Nein, Sie können weder einen Anullierungs- noch einen Scheidungsantrag alleine einreichen, das würde kein Verfahren in Gang setzen.
Sofern Sie wenig Geld zur Verfügung haben, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, die Ihnen aller Voraussicht nach auch bewilligt wird.
Dann werde Ihre Anwalts- und die Gerichtskosten vom Gericht übernommen.
Auch das wird durch den von Ihnen zu beauftragenden Anwalt erledigt werden.
Mit freundlichen Grüßen