Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand könnte ich die Ausschlagung sowohl in IT als auch in D vornehmen, wobei IT kaum ein Dokument in deutscher Sprache anerkennen wird, so dass die damit verbundenen Kosten bereits die Reise nach IT abdecken werden. Meine Fragen. 1.Ich gehe davon aus, dass ich in D niemandem etwas schulde / nichts zu melden habe, da ich nichts erbe und mein Vater Italiener war / nur in Italien gelebt hat (ich habe auch nur die italienische Staatsangehörigkeit)? ... Mein Verständnis wäre, falls richtig, dass durch meinen Erbverzicht das Erbe per se auf meinen Sohn übergeht, und zwar mit Erreichen seiner Volljährigkeit.