Kleidung aus neuem Schrank riecht unangenehm
vom 21.7.2009
20 €
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Da ich selbständig bin und mit dem Ein- und Ausräumen der Schränke sowie des Waschens, Reinigen, Trocknen und Bügeln der kompletten Wäsche im Schrank Stunden verbracht habe, will ich diesen Aufwand dem Möbelhaus als verursachten Schaden in Rechnung stellen. ... Nun möchte ich mich vergewissern, ob ich das Recht dazu habe, den Schaden in Rechnung zu stellen.