Klauseln zu Schönheitsreparaturen gültig und Anforderungen an Sauberkeit angemessen?
vom 22.6.2009
40 €
Historischer Preis
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Die Böden von Bad und Küche sind nass geputzt, das Laminat der restlichen Wohnung mit dem Staubsauger gereinigt, der Balkon gekehrt. ... Die Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen im folgendem Turnus, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses durchzuführen: Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre;in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre; in anderen Räumen alle sieben Jahre; alle übrigen Schönheitsreparaturen sind alle sechs Jahre durchzuführen.