Gehaltsnachforderungen
vom 5.10.2007
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Mein Anstellungsvertag regelt die Bezahlung von Rufbereitschaft ebenso wie Mehrarbeit dahingehend, dass beides prinzipiell und uneingeschränkt vergütet werden kann. Meinen Arbeitgeber zeichnet ein beachtlicher Erfindungsreichtum beim kontinuierlichen Weiterentwickeln interner Vorschriften und Handlungsanweisen aus. Dabei wird auch vor den Verfahren sowie den Formularen zur Beantragung von Mehrarbeit und zum Abrechnen derselben sowie auch der Rufbereitschaft nicht halt gemacht.