Kündigungsfrist in der Probezeit
vom 14.9.2008
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Vertraglich wurde zur Probezeit nur Folgendes vereinbart: Absatz 1 des Vertrages "Begin und dauer des Arbeitsverhältnis": "Begin des Arbeitsverhältnisses ist der 1. ... Absatz 9 meines Vertrages regelt die "Beendigung des Arbeitsverhältnisses": "Es gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende als vereinbart.