Meine Frage: Wie müsste nun eine knappe allumfassend und vor Gericht gültige Formulierung in Handschrift sein, dass ich für den gesetzten Fall der Fälle nicht doch nocht zurückbezahlen muss: Habe ein wenig nachrecherchiert und bin über folgende Ausdrücke gestolpert, die in sich auch wieder Stolperfallen beeinhalten....Erlass(negatives Schuldanerkennung), Aufhebungsvertrag <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/397.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 397 BGB: Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis">§ 397,1 BGB</a>, Schenkung. ... Es sollte eine Formulierung sein, welche alle Überweisungen an mich beeinhaltet, welche je getätigt wurden mit oder ohne Vertrag.