In meinem anderen Ausgangsschreiben bei Frag einen Anwalt von hute wurde folgendes erwähnt.: "ch möchte sie bitten, mir theoretisch für den Fall der Untreue im StGB zu sagen, was einem dort erwarten kann. ... Ich habe sicher schon oft vernommen, dass man nichts zur Sache sagen muss und als Angeklagter sowieso nicht und dies auch nicht empfohlen wird usw, ist es darüberhinaus hinaus auch richtig, dass man bei den Taten zu § 266 StGB in U- Haft kommen würde oder eben nicht ? ... Wann erlangt man darüberhinaus Kenntnis von einer Straftat und hat man danach noch Zeit, dass Schreiben der Behörde, dass man wohl per Post erhält dem Anwalt seines Vertraunes zu zeigen oder wird man gleich nach Kenntnis vn Zuhause zum Verhör mitgenommen ?