Versicherungschaden
vom 10.1.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Wegen eines Feuchteschadens hat der Besitzer des Nachbarhauses Anfang Dezember 2007 den Efeubewuchs entfernen lassen.Dabei wurde an dem Carport ein erheblicher Schaden angerichtet, für den Nachbarn ein Versicherungsschaden.Der Nachbar erklärt nun, dass er die Reparatur erst in Auftrag geben wird, wenn die Zusage seiner Versicherung zur Kostenübernahme vorliegt.Die Versicherung kann jedoch aus Zeitgründen den Schaden nicht zügig bearbeten. ... Meine Frage: Kann ich von dem Nachbarn verlangen,dass er unabhängig von der Zusage der Versicherung hinsichtlich der Kostentragung den Schaden beseitigen lässt und kann ich,wenn er das unterlässt, nach anngemessener Frist die Reparatur in Auftrag geben und ggf. eine Nutzungsentschädigung geltend machen?