Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
vom 10.8.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Es gab zu dieser Sache einen nunmehr 2 Monate andauernden Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt des säumigen Mieters, der der Frau X (also der Vermieterin) jedoch inzwischen über den Kopf gewachsen ist. ... Der Sohn der Frau X zeigt dem Anwalt des säumigen Mieters also schriftlich und mit Verweis auf seine Vollmacht an, er nehme fortan die rechtlichen Interessen der Frau X (= Vermieterin, seine Mutter) in der strittigen Mietsache wahr. ... Der Anwalt des Mieters erwidert lapidar, er sehe keinerlei Veranlassung, sich mit dem Sohn auseinanderzusetzen und werde im Gegenteil unverzüglich eine Überprüfung wegen des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz einleiten.