Gültigkeit Mietvertragsklausel - Wohnung bei Auszug streichen?
vom 27.8.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
In unserem Mietvertrag stehen zum Thema Renovierung bei Auszug mehrere Klauseln: die erste sieht vor, dass die Wohnung bei Auszug besenrein zu übergeben ist; die zweite (in einer Zusatzvereinbarung) sieht vor, dass bei Auszug in jedem Fall neu weiß gestrichen werden muss. ... Soweit ich das richtig verstanden habe dürfte die Klausel aus der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ungültig werden, in der gefordert ist beim Auszug weiß zu streichen, da der Zeitpunkt des Auszugs zum Streichen vorgeschrieben ist, ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu nehmen. ... Die Vermieterin selbst kümmert sich derzeit nicht um Fragen der Nachmiete und des Auszugs.